Autokredit vorzeitig ablösen: Alle Rechte, Kosten und der Ablauf
Sie können Ihren Autokredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig ablösen. Das ist Ihr gesetzliches Recht nach § 500 BGB. Die Bank darf bei einer Restschuld über 10.000 € maximal 1% Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Darunter ist die Ablösung komplett kostenlos.
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Zum Autokredit-RechnerWas sagt § 500 BGB genau?
Der Paragraph 500 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers. Die wichtigsten Punkte:
- Sie können jederzeit ganz oder teilweise kündigen
- Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat (kann vertraglich verkürzt werden)
- Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt maximal 1% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit)
- Bei weniger als 12 Monaten Restlaufzeit: max. 0,5%
- Die Entschädigung wird nur fällig, wenn der Sollzinssatz zum Zeitpunkt der Rückzahlung niedriger ist als Ihr Vertragszins
Rechenbeispiel: Ablösung lohnt sich fast immer
Sie haben noch 8.000 € Restschuld bei 5,99% eff. Jahreszins und 36 Monaten Restlaufzeit. Eine vorzeitige Ablösung kostet:
- 8.000 € × 1% = 80 € Vorfälligkeitsentschädigung
- Ersparnis durch entfallende Zinsen: ca. 720 €
- Netto-Ersparnis: 640 €
Wann lohnt sich die vorzeitige Ablösung nicht?
In drei Fällen sollten Sie genau rechnen:
- Kurz vor Laufzeitende: Der Zinsanteil in den letzten Raten ist minimal. Die Ersparnis durch Ablösung ist geringer als die Entschädigung.
- Zinsbindung läuft aus: Viele Kredite haben eine Zinsbindung von 10 Jahren. Danach können Sie oft entschädigungsfrei sondertilgen.
- Sondertilgung bereits genutzt: Wenn Sie jährlich kostenfrei sondertilgen können (z.B. 50% der Restschuld), brauchen Sie keine formelle Ablösung.